AGBs
Ergotherapie
Therapie-/Behandlungsort
ERGOTHERAPIE federleicht, Klausenbachstraße 13, 4040 Linz
Anmeldung
Die Anmeldung in der Praxis „Ergotherapie federleicht“ zur Abklärung, Behandlung oder für die Warteliste kann telefonisch, per Mail, Kontaktformular oder persönlich erfolgen.
Verordnung
Ergotherapeutische Befundung sowie Behandlung (ausgenommen Fachbereich Prävention) dürfen nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen. Bitte bringen Sie die Verordnung von ihrem Haus- oder Facharzt bereits zur ersten Einheit mit.
Die Verordnung muss folgende Punkte beinhalten:
• ICD-10 Code (= Diagnose) bzw. eine Beschreibung der Probleme/Fragestellung
• Anzahl der Einheiten und Dauer (üblicherweise 10 x 60min Ergotherapie)
• Überweisung zur ERGOTHERAPIE
• Daten der Ergotherapeutin:
ERGOTHERAPIE federleicht
Petra Schönberger, BSc MSc
Klausenbachstraße 13
4040 Linz
Chefärztliche Bewilligung
Um einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse refundiert zu bekommen, reichen Sie bitte die VERORDNUNG und den BEHANDLUNGSPLAN (diesen erhalten Sie nach der 1. Einheit von Ihrer Ergotherapeutin) zur chefärztlichen Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Bitte bringen Sie die erfolgte Bewilligung zur nächsten Einheit mit. Eine Kopie bleibt zu Dokumentationszwecken bei den Behandlungsunterlagen.
Haftung
Eltern haften VOR und NACH der Behandlungszeit für Ihre Kinder.
Sollten Sie während der Ergotherapie Ihres Kindes die Praxis verlassen, holen Sie es bitte rechtzeitig wieder ab.
Kosten
Die Bezahlung erfolgt üblicherweise nach jeder zweiten Einheit. Bitte überweisen Sie den jeweiligen Betrag auf folgendes Konto: IBAN AT11 2032 0321 0056 3456 , BIC ASPKAT2LXXX.
Andere Zahlungsmodi können nach Absprache mit der Therapeutin vereinbart werden.
Für die Kostenrückerstattung übermitteln Sie bitte die Verordnung, die Honorarnoten, die Zahlungsbelege und (falls erforderlich) die chefärztliche Bewilligung an Ihre Krankenkasse.
Befundbesprechung/Beratungsgespräch
Pro ergotherapeutischen Behandlungsblock ist ein ausführliches Befundgespräch bzw. Beratungsgespräch vorgesehen. In diesem wird der Verlauf der Befundung, inklusive Ergebnisse und weitere Empfehlungen besprochen. Das Befundgespräch ist ein essenzieller Teil der Befundung und wird wie eine Befundungsstunde verrechnet.
Darüber hinaus können separate Beratungsgespräche vereinbart werden.
Termine und Terminabsagen
Bitte kommen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen (5 Minuten vor Behandlungsbeginn sind üblicherweise ausreichend). Sollten Sie zu spät kommen, reduziert sich die Dauer der Einheit Ihres Kindes und kann nicht nachgeholt werden. Sollte die Ergotherapeutin zu spät sein, wird dies selbstverständlich nachgeholt.
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich um Absage des Termins zwei Werktage vorher bis spätestens 16.00 Uhr. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der gebuchte Termin zur Gänze in Rechnung gestellt.
Sollte Ihr Kind kurzfristig erkranken, entfällt das Honorar, wenn eine ärztliche Bestätigung vorgelegt wird. Sollten Ergotherapietermine immer wieder storniert werden, behält sich die Ergotherapie federleicht vor, den Platz weiterzuvergeben.
(Stand August 2025)